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   VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17   

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VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17 (https://dejure.org/2017,21280)
VG Schleswig, Entscheidung vom 12.06.2017 - 11 B 17/17 (https://dejure.org/2017,21280)
VG Schleswig, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 11 B 17/17 (https://dejure.org/2017,21280)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Abweichungen - nicht dagegen die vollständige Übernahme - müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 28.01.2016 - 2 A 1.14, Rn. 23; Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10, Rn. 11; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09, Rn. 47 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998 - 2 C 5.97, Rn. 20; Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - jeweils juris und mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Zum anderen wäre eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Beurteilungsbeitrag auch deshalb geboten gewesen, weil der Beurteilungsbeitrag den überwiegenden zeitlichen Anteil des Gesamtbeurteilungszeitraums abdeckt, womit Form, Umfang und Tiefe des Beurteilungsbeitrages auch korrespondieren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13, Rn. 25 - juris).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Abweichungen - nicht dagegen die vollständige Übernahme - müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 28.01.2016 - 2 A 1.14, Rn. 23; Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10, Rn. 11; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09, Rn. 47 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998 - 2 C 5.97, Rn. 20; Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - jeweils juris und mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Abweichungen - nicht dagegen die vollständige Übernahme - müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 28.01.2016 - 2 A 1.14, Rn. 23; Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10, Rn. 11; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09, Rn. 47 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten zur Übernahme in das

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Entscheidend ist also, ob der Antragsteller sich in seiner Probezeit hinsichtlich der in § 9 BeamtStG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bewährt hat (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.07.2014 - 2 LB 2/14 -, Rn. 42, juris).
  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17
    Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.01.1988 (2 B 64/87, Rn. 6 - juris) ergibt sich insoweit nichts anderes, denn - abgesehen davon, dass diese Entscheidung eine andere Rechtsgrundlage betrifft - geht es vorliegend nicht um die Frage, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht, sondern ob sie in sich schlüssig und damit plausibel ist und ob sie von einem vollständigen Sachverhalt ausgeht.
  • VG Schleswig, 15.09.2017 - 11 B 36/17

    Recht der Landesbeamten; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998 - 2 C 5.97, Rn. 20; Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - jeweils juris und mit weiteren Nachweisen; Beschluss der Kammer vom 12.06.2017 - 11 B 17/17-).
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